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Der neuer Bußgeldkatalog: Vieles wird deutlich teurer  

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass ein neuer Bußgeldkatalog 2020 zu erwarten ist. Ab dem 28.4.2020 gelten nun die neuen Regeln. Der Autofahrer soll auf Radfahrer mehr Rücksicht nehmen, so lautet eine Maxime der aktualisierten Verkehrsregeln in Deutschland. Elektroautos bekommen Vorteile und auch das Carsharing. Fährt aber jemand zu schnell, nutzt unerlaubt sie Rettungsgasse oder behindert andere, erwarten ihn höhere Strafen. Ein bestimmter Regelverstoß wird auch für die Radfahrer teurer.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: Vorschriften für den Straßenverkehr

Radfahrstreifen auf einer Straße sind Autofahrern mittlerweile bekannt. Bisher war es erlaubt, drei Minuten lang dort mit dem Auto zu stehen. Auf diesem Fahradschutzstreifen darf der Autofahrer nach dem neuen Bußgeldkatalog nicht mehr halten. Als Strafe werden mindestens 55 Euro fällig, in besonders schweren Fällen sogar 100 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrer einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Das sagt der neue Bußgeldkatalog 2020: Abstand halten im Straßenverkehr

In der früheren Fassung heißt es, ein „ausreichender Abstand“ zu Fußgängern, Fahrrädern und Elektrorollern sei einzuhalten. Nun sind in geschlossenen Ortschaften 1,5 Meter Abstand das Minimum, außerhalb werden sogar 2 Meter gefordert. Ein LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast muss innerorts die Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn er rechts abbiegt und mit Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist. Auch dies dient dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Als Strafe sind 70 Euro und ein Punkt laut Bußgeldkatalog festgelegt.

Parkverbot an Gefahrenpunkten

Befindet sich neben der Straße ein Radweg, gilt den Einmündungen und Kreuzungen die besondere Aufmerksamkeit. Auf acht Meter Länge, gemessen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, ist dann das Parken verboten. In anderen Fällen gelten fünf Meter.

Auch das Parken an unübersichtlichen Bereichen oder scharfen Kurven ist im neuen Bußgelkatalog teurer. Wer hier sein Auto parkt und erwischt wird, zahlt in Zukunft nicht mehr 15 Euro, sondern wird mit 35 Euro zur Kasse gebeten.

Neue Schilder

Um einspurige Fahrzuge, unter anderem auch Radfahrer im Straßenverkehr besser zu sichern, kann künftig ein neues „Überholverbot“ an besonderen Gefahrenstellen, wie beispielsweise Engstellen angeordnet werden. Dieses Verbot gilt dann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Doch es gibt auch weitere Verkehrszeichen, die künftig im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Grünes Verkehrsschild mit einem Fahrrad (Neuer Bußgeldkatalog 2020)
Radschnellweg: Kennzeichnung der Radschnellwege, unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit.
Verkehrszeichen mit einem rotem Rand. In der Mitte links ein rotes Auto, rechts ein Fahrrad und ein Motorrad (Neuer Bußgeldkatalog 2020)
Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge: einspurige Fahrzeuge dürfen an bestimmten Stellen nicht überholt werden.
Blaues Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Carsharing" (neuer Bußgeldkatalog 2020).
Plakette zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen.
Verkehrszeichen mit einem weißen Hintergrund. Mittig ein Auto, drumherum verschiedene Menschen.
Carsharing-Fahrzeugen wird bevorrechtigtes Parken ermöglicht.
Verkehrszeichen mit einem Fahrrad im blauen Kreis (Bußgeldkatalog 2020)
Beginn einer Fahrradzone: ausgewiesene Fahrradzonen orientieren sich an die Regeln der Fahrradstraßen.
Verkehrszeichen mit einem Fahrrad. Oberhalb ein grüner Pfeil der nach rechts zeigt.
Die bestehende Grünpfeilregelung gilt nun auch für Radfahrer.
Verkehrszeichen mit einem Lastenfahrrad.
Gekennzeichnete Parkflächen und Ladezonen ausschließlich für Lastenfahrräder.
Verkehrszeichen mit einem megrfachbesetzten Personenkraftwagen.
Sinnbild eines mehrfachbesetzten Personenkraftwagens.

Missbrauch der Rettungsgasse

Immer mehr Medien berichten darüber, dass die Rettungsgasse bei Unfällen von Autofahrern nicht eingehalten werden. Auch Rettungskräfte berichten, dass sie häufig durch unachtsame Autofahrer langsamer zum Unfallort gelangen. Wiederholt sind Autofahrer den eintreffenden Einsatzfahrzeugen in der Rettungsgasse sogar dicht gefolgt, um schneller vorwärts zu kommen. Auch dieses Verhalten erschwert den Rettungskräften die Arbeit und wird mit Bußgeldern bestraft. Wer in Zukunft eine Rettungsgasse ohne Berechtigung nutzt, wird nun so zur Verantwortung gezogen, als hätte er für die Einsatzfahrzeuge keine Rettungsgasse gebildet. Beide Vergehen sind nach dem neuen Bußgeldkatalog also gleichgestellt. Die Bußgelder wurden erheblich erhöht und liegen nun bei mindestens 200 Euro. Auch 320 Euro können als Strafe festgesetzt werden. Außerdem drohen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: auf einer mehrspurigen Straße bilden zwei Autoreihen eine Rettungsgasse.
Fehlverhalten beim Bilden einer Rettungsgasse werden ab sofort strenger bestraft.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: Härtere Strafen für Raser

Für einige Verkehrsdelikte hat der Gesetzgeber die Strafen deutlich erhöht. Vor allem für Raser wird es nun teuer. Ein Fahrverbot von einem Monat wird ausgesprochen, wenn der Fahrer innerorts 21 km/h zu schnell ist. Zusätzlich sind 80 Euro festgesetzt, und es gibt einen Punkt in Flensburg. 26 km/h ist außerorts die Grenze für zu schnelles Fahren. Im Unterschied zu den bisherigen Vorschriften kann der Fahrer seinen Führerschein schon beim ersten Mal verlieren. Bisher galten 31 km/h und 41 km/h als Obergrenze.

Aber auch geringere Geschwindigkeitsübertretungen werden härter bestraft. Innerorts gelten nun 30 Euro bei zehn km/h, 50 Euro bei 15 km/h. Und wer bis zu 20 km/h zu schnell fährt, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro. Außerhalb sind es 20 Euro, 40 und 60 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: Die „Parkgebühren“ steigen deutlich

Das Bußgeld für Parken auf Geh- und Radwegen beträgt nun 55 Euro , bisher waren es 20 Euro. Wird jemand gefährdet oder auch nur behindert, sind sogar 100 Euro gesetzlich festgelegt. Zusätzlich notiert Flensburg einen Punkt.

Das Parken oder Halten in der zweiten Reihe kostet nach dem alten Katalog 20 Euro, nun aber 55 Euro. Auch hier bei Gefährdung, Behinderung oder im Fall einer Sachbeschädigung eine deutliche Erhöhung, nämlich auf 110 Euro. Und ebenfalls ein Punkt im Verkehrsregister.

Unübersichtliche Situationen und das Parken im Halteverbot

Wer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellt, der für Schwerbehinderte reserviert ist, zahlt künftig 55 Euro statt 35 Euro. Unerlaubtes Parken an einer engen und unübersichtlichen Stelle steigt auf 35 von 15 Euro. Werden andere behindert, zahlt der unaufmerksame Verkehrsteilnehmer jetzt 55 Euro statt 35 Euro.

Parken im Halteverbot: Das Bußgeld erhöht sich auf 25 von 15 Euro. Werden andere behindert oder dauert der unerlaubte Aufenthalt länger als 60 Minuten, sind es 50 Euro. Bisher galt eine Strafe von 35 Euro.

Parkuhr und Parkscheibe

Ist die Parkuhr abgelaufen oder hat der Verkehrsteilnehmer vergessen, die Parkscheibe einzustellen oder sie fehlt sogar, verlangt der Beamte jetzt 20 Euro. Bisher galten 10 Euro. Der Dauer entsprechend können nach dem aktuellen Bußgeldkatalog auch 40 Euro erhoben werden, bisher 30 Euro. Wer allgemein das Halteverbot missachtet, zahlt 20 (bisher 10) Euro, mit Behinderung sind es 35 Euro statt 15 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: ein Autofahrer parkt auf einem Seitenstreifen und hält eine blaue Parkscheibe in der Hand.
Beim Parken mit der Parkscheibe aufgepasst! Verstöße werden nun mit deutlich höheren Geldstrafen sanktioniert.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: Missachten der Vorfahrt

Nimmt jemand einem anderen Autofahrer die Vorfahrt, muss er mit 40 statt der bisherigen 20 Euro rechnen. Gefährdet er zusätzlich andere, ist im neuen Bußgeldkatalog der doppelte Betrag vorgesehen. Statt 70 Euro beträgt die Strafe nun 140 Euro. Flensburg vermerkt im Register einen Punkt, und es droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Respektloses Verhalten anderen gegenüber

Beim Ein- und Aussteigen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, sonst wird es teuer. Denn der neue Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall 40 Euro vor. Bisher verlangte der Bußgeldkatalog nur 20 Euro. Bei Sachbeschädigung sind es 50 statt der bisherigen 25 Euro.

Nutzung von Gehwegen, Seitenstreifen und Verkehrsinseln

Das Befahren von Gehwegen, Seitenstreifen und Verkehrsinseln, des Radwegs gegen die Fahrtrichtung: 55 Euro statt 10 Euro. Eine Erhöhung um mehr als das Fünffache. In schweren Fällen eine Steigerung des Tarifs von 25 auf 100 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog 2020: Auto-Posing

Lärmende Motoren im Leerlauf, quietschende Bremsen oder hochtouriges Fahren – einige Autofahrer nutzen ihr Fahrzeug, um aufzufallen und anzugeben. Wer sinnlos mit seinem Fahrzeug andere mit Abgas und Lärm belästigt, also sogenanntes Auto-Posing betreibt, zahlt 100 statt 20 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog 2020 auch für Radfahrer

Radfahrer, die unerlaubt auf dem Bürgersteig fahren, müssen in Zukunft mit 25 Euro statt 15 Euro rechnen. Werden dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, schreibt der Bußgeldkatalog 35 Euro im Gegensatz zu 25 Euro als Strafe vor.

Soweit die wichtigsten Neuregelungen. Diese sind teils drastisch ausgefallen, doch das hatte die Politik bereits angekündigt.

Fotos: AdobeStock_rcfotostock, AdobeStock_Thomas, AdobeStock_MarkusL, Verkehrsschilder: BASt