fbpx
Wer morgens bei Eis und Schnee nicht lange in der Kälte stehen möchte und nur schnell ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe freikratzt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Denn jeder Verkehrsteilnehmer hat laut Straßenverkehrsordnung für eine ausreichend freie Sicht zu sorgen. Bei einem Unfall werden 35 Euro fällig. Ebenfalls verboten ist es, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Dies gilt als Geräuschbelästigung und kann 10 Euro Geldstrafe kosten.
Für mehr Komfort und Sicherheit können sich Autofahrer nachträglich eine Standheizung einbauen lassen. So bietet beispielsweise Webasto verschiedene Modelle für Klein-, Mittelklasse- und Oberklassewagen, die vorprogrammierbar und per Fernbedienung oder Mobiltelefon steuerbar sind. Abhängig von der gemessenen Außentemperatur berechnet die Standheizung automatisch, wann sie sich einschaltet und garantiert so einen sicheren Start bei freier Sicht und warmem Motor. Das reduziert den Schadstoffausstoß und kommt der Lebensdauer des Pkws zugute. (txn.)
txn-Foto: Webasto/fotolia