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Was tun bei einem Parkrempler?

Ein unachtsamer Moment, schon ist es passiert: Das Auto in der Parkbucht nebenan wurde touchiert. Wer jetzt einfach weiterfährt, macht sich strafbar. „Es drohen empfindliche Strafen wie Bußgeld, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder der Verlust des Versicherungsschutzes“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Und auch ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um den Ort des Geschehens straffrei verlassen zu können. Wichtig: Der Unfallverursacher muss eine angemessene Zeit warten. Ist der Geschädigte nach etwa einer halben Stunde nicht wieder aufgetaucht, darf der Verursacher weiterfahren – nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Dabei sind Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs zu nennen. Wer einen Schaden am eigenen Auto entdeckt und auf dem Parkplatz keinen Verursacher feststellen kann, sollte ebenfalls sofort die Polizei verständigen. Wird der Täter gefasst, kommt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Etliche Autofahrer dürften bei der Rückkehr zu ihrem geparkten Auto schon vor Wut fast in die Luft gegangen sein: Über den eben noch unversehrten Wagen zieht sich eine Schramme, mal klafft in der Stoßstange eine Delle, mal fehlt der Seitenspiegel. Vor allem aber fehlt: jede Spur des Verursachers. Der ist nämlich längst getürmt. Das Problem: Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen – sofern sie nur einen Haftpflicht- oder Teilkasko-Schutz haben. „Auf der sicheren Seite sind Vollkasko-Versicherte“, erklärt Thiess Johannssen. „Die Vollkasko-Versicherung zahlt Schäden durch andere – sie zahlt aber auch, wenn jemand einen Schaden selbst verursacht hat.“ Die Versicherung holt sich das Geld später wieder vom flüchtigen Verursacher zurück, falls dieser doch noch gefasst wird. (Advertorial)

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Foto: Wellnhofer Designs/Fotolia/Itzehoer