Vielleicht liegt er seit Jahren in Ihrem Geldbeutel und Sie haben kaum einen Gedanken daran verschwendet: Ihr Führerschein. Vielleicht ist es noch der grau-rosa Lappen aus Papier, den Sie in den achtziger Jahren bekommen haben. Vielleicht eine der ersten Scheckkarten von Ende der neunziger oder aus den frühen Zweitausendern. So unterschiedlich diese Dokumente aussehen, eines haben sie gemeinsam: Sie alle müssen früher oder später gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden.
Bis spätestens 19. Januar 2033 sollen sämtliche vor 2013 ausgestellten Führerscheine in Deutschland durch das einheitliche EU-Modell ersetzt sein. Damit nicht alle gleichzeitig zur Behörde rennen, läuft der Umtausch in Stufen ab – gestaffelt nach Geburtsjahr beim Papierführerschein und nach Ausstellungsjahr beim Kartenführerschein. Wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen, ob Sie betroffen sind, was Sie tun müssen und was passiert, wenn Sie eine Frist versäumen.
Warum es den neuen EU-Führerschein überhaupt gibt
Hinter dem Pflichtumtausch steht keine deutsche Schikane, sondern die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Sie schreibt vor, dass alle Mitgliedstaaten ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument ausgeben. Der Vorteil ist greifbar: Behörden im Ausland erkennen das Dokument auf den ersten Blick, Datenformate sind einheitlich, und die enthaltenen Sicherheitsmerkmale machen Fälschungen deutlich schwieriger.
Wichtig zu wissen: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert. Sie tauschen ausschließlich das Dokument. Eine erneute Fahrprüfung, ein Sehtest oder eine medizinische Untersuchung sind für den regulären Pkw- und Motorradführerschein nicht nötig. Nur die Klassen C und D, also Lkw- und Busführerscheine, haben eigene Regeln mit kürzeren Geltungsdauern. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Danach läuft die Befristung des Dokuments ab, und Sie müssen es neu ausstellen lassen – wieder ohne Prüfung, einfach als Erneuerung der Karte.
Welche Frist als nächste fällig ist
Die Frist am 19. Januar 2026 für alle Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 ist abgelaufen. Wer in diese Gruppe fällt und den Umtausch noch nicht erledigt hat, sollte das zeitnah nachholen – die Behörden bearbeiten Anträge weiterhin, und der Vorgang läuft genauso ab wie für alle anderen.
Der Blick richtet sich nun auf den nächsten Stichtag: Am 19. Januar 2027 endet die Frist für alle Kartenführerscheine, die in den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 herausgegeben wurden. Diese Gruppe sollte den Umtausch im Lauf des Jahres 2026 anstoßen. Warum so früh? Weil sich erfahrungsgemäß ab Herbst die Fahrerlaubnisbehörden mit Anträgen füllen, Termine knapp werden und auch die alte Ausstellungsbehörde manchmal Wochen für die Karteikartenabschrift braucht. Wer im Frühjahr oder Frühsommer aktiv wird, hat genug Puffer.
Die komplette Übersicht aller Umtauschfristen
Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) – nach Geburtsjahr:
- vor 1953: bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: 19. Juli 2022 (abgelaufen)
- 1959 bis 1964: 19. Januar 2023 (abgelaufen)
- 1965 bis 1970: 19. Januar 2024 (abgelaufen)
- 1971 oder später: 19. Januar 2025 (abgelaufen)
Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999) – nach Ausstellungsjahr:
- 1999 bis 2001: 19. Januar 2026 (abgelaufen)
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Eine Sonderregel gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden: Egal ob Papier- oder Kartenführerschein, egal welches Ausstellungsjahr, hier reicht der Umtausch bis 19. Januar 2033. Diese Ausnahme entlastet Senioren, deren Dokument oft jahrzehntelang unverändert geblieben ist.
So finden Sie Ihr Ausstellungsdatum auf dem Führerschein
Beim Papierführerschein steht das Ausstellungsdatum meist gut sichtbar auf der Innenseite. Beim Kartenführerschein verstecken sich die wichtigen Angaben hinter Nummern, die auf den ersten Blick rätselhaft wirken.
Drehen Sie die Karte einfach um. Auf der Rückseite finden Sie eine Tabelle mit Ihren Fahrerlaubnisklassen. Daneben stehen Spalten mit Datumsangaben. Maßgeblich für den Umtausch ist nicht die Spalte zur einzelnen Klasse, sondern das Ausstellungsdatum des Dokuments selbst – auf der Vorderseite unter Feld 4a. Dieses Datum entscheidet über Ihre Frist. Wer eine alte EU-Karte aus den frühen Jahren hat, sollte hier genau hinschauen, denn ein Unterschied von wenigen Wochen kann eine andere Stufe bedeuten.
Was Sie für den Umtausch brauchen
Der Behördengang ist überschaubar, wenn Sie vorbereitet erscheinen. Das gehört in die Mappe:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass – ohne Identitätsnachweis läuft nichts.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, das den Vorgaben für amtliche Dokumente entspricht. Viele Drogerien haben einen passenden Fotoautomaten.
- Ihren bisherigen Führerschein im Original. Er wird beim Umtausch eingezogen.
- Bei Papierführerscheinen oder sehr alten Karten: eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde, falls die heutige Wohnortbehörde nicht selbst zuständig war. Manche Ämter holen das selbst ein, andere bitten Sie darum.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Karteikartenabschrift schon vorliegt, fragen Sie kurz telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Führerscheinstelle nach. Das spart einen zweiten Gang.
Kosten, Dauer und Online-Termin: So läuft der Umtausch ab
Die Gebühr setzt sich laut Bundesministerium für Verkehr aus rund 25,50 Euro für die Amtshandlung und einem zusätzlichen Euro für die Vermittlungsgebühr der Bundesdruckerei zusammen. Wer den Direktversand wählt, zahlt rund 6,50 Euro extra. Lokale Abweichungen sind möglich, große Sprünge gibt es jedoch nicht. Bezahlt wird meistens direkt vor Ort per Karte oder Bar.
Den Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren Sie heute fast überall online. Suchen Sie nach „Führerscheinstelle“ plus dem Namen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Spontan ohne Termin vorbeischauen funktioniert in vielen Behörden nicht mehr verlässlich – besonders nicht in den Wochen vor einer Frist, wenn andere ebenfalls aufwachen.
Im Termin selbst geht es schnell: Unterlagen einreichen, Foto abgeben, alten Führerschein abgeben, kurze Plausibilitätsprüfung. Den neuen Führerschein erhalten Sie nicht sofort, sondern in der Regel nach drei bis sechs Wochen per Post oder zur Abholung. Bis dahin bekommen Sie einen vorläufigen Ersatzführerschein, mit dem Sie innerhalb Deutschlands problemlos weiterfahren dürfen. Im Ausland kann es mit dem Ersatzdokument zu Problemen kommen – insbesondere bei Mietwagenanbietern, die häufig nur reguläre Kartenführerscheine akzeptieren. Für längere Auslandsreisen also lieber so planen, dass der neue Führerschein vorher da ist.
Frist verpasst: Was wirklich passiert
Die gute Nachricht zuerst: Wer eine Frist verpasst, verliert nicht automatisch seine Fahrerlaubnis. Innerhalb Deutschlands dürfen Sie weiter mit dem alten Führerschein Auto und Motorrad fahren. Allerdings gilt das Dokument als ungültig, weil die Frist abgelaufen ist. Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro – kein Drama, aber unnötig.
Spürbar wird die Versäumnis vor allem im Ausland, und zwar konkret beim Mietwagen: Anbieter prüfen die Gültigkeit des Dokuments und können die Übergabe verweigern, wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist. Wer im Urlaub ein Auto mieten will und mit einem ungültigen Führerschein am Schalter steht, riskiert, dass die Reservierung platzt. Der Umtausch selbst ist im Nachgang natürlich weiter möglich. Sie zahlen die übliche Gebühr und erhalten Ihren neuen EU-Führerschein wie alle anderen auch.
Für Berufskraftfahrer mit Klasse C oder D gelten ohnehin strengere Regeln mit kürzeren Gültigkeitsdauern und regelmäßigen Gesundheitsprüfungen. Diese Fristen laufen unabhängig vom EU-Pflichtumtausch und sollten ohnehin im Kalender stehen.




