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Führerschein umtauschen bis 19. Januar 2027

5 Minuten Lesezeit
Hand zeigt auf das Ausstellungsdatum im Feld 4a eines Kartenführerscheins, um zu prüfen, wann man den Führerschein umtauschen muss, Kalender im Hintergrund

Zehn Sekunden genügen, um zu prüfen, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: Steht unter 4a ein Datum aus den Jahren 2002 bis 2004, ist das Dokument in dieser Runde dran.

Rund 42 Millionen Führerscheine werden in Deutschland nach und nach ausgetauscht, gestaffelt über mehr als ein Jahrzehnt. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027, und er betrifft eine klar umrissene, aber große Gruppe: alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Die entscheidende Angabe finden Sie in Sekunden, und der Vorgang selbst ist deutlich harmloser als sein Ruf.

Feld 4a auf der Vorderseite

Ziehen Sie den Führerschein heraus und sehen Sie auf die Vorderseite. Unter der Ziffer 4a steht das Ausstellungsdatum. Liegt es im Jahr 2002, 2003 oder 2004, ist Ihr Dokument in dieser Runde dran und muss bis zum 19. Januar 2027 getauscht sein.

Für Papierführerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, gilt eine andere Systematik: Dort richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Für alle ab 1953 Geborenen ist sie bereits abgelaufen, mit Jahrgang 1952 oder älter haben Sie noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Für Kartenführerscheine ab 1999 zählt das Ausstellungsjahr, für ältere Jahrgänge gilt allerdings eine Ausnahme.

Die Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endete am 19. Januar 2026. Haben Sie damals nicht getauscht, holen Sie das jetzt nach und warten Sie nicht auf den nächsten Termin.

Die weiteren Stichtage bis 2033

Der Zeitplan ist bis zum Ende durchgetaktet, und ein Blick darauf spart die Suche im nächsten Jahr. Führerscheine mit Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 sind bis zum 19. Januar 2028 fällig. Für das Ausstellungsjahr 2008 endet die Frist am 19. Januar 2029, für 2009 am 19. Januar 2030, für 2010 am 19. Januar 2031 und für 2011 am 19. Januar 2032. Dokumente aus 2012 und bis zum 18. Januar 2013 müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht sein, dann ist der Prozess abgeschlossen.

Eine Sonderregel gilt für ältere Fahrerinnen und Fahrer. Sind Sie vor 1953 geboren, haben Sie unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Das gilt auch dann, wenn auf der Karte 2002, 2003 oder 2004 steht. Mit Jahrgang 1953 sind Sie also in dieser Runde dabei, wenn Ihre Karte aus 2002 bis 2004 stammt, mit Jahrgang 1952 haben Sie dagegen bis 2033 Zeit.

Hintergrund des ganzen Vorgangs ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie von 2006. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument in allen Mitgliedstaaten, denn vor 2013 waren europaweit über hundert verschiedene Führerscheinmuster im Umlauf.

Der Umtausch ist keine Prüfung

An dieser Stelle halten sich hartnäckig zwei Gerüchte. Das erste: Beim Umtausch werde die Fahreignung überprüft. Das ist falsch. Der Pflichtumtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang, bei dem das Dokument ersetzt wird. Eine neue theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.

Das zweite betrifft ältere Fahrerinnen und Fahrer besonders: Ein ärztliches Attest, ein Sehtest oder ein Gutachten sind allein wegen des Alters nicht erforderlich. Auch die neue EU-Führerscheinrichtlinie schreibt keine Gesundheitsprüfungen ab 70 vor, sie überlässt diese Frage den einzelnen Ländern.

Neu ist die Befristung. Der neue Kartenführerschein gilt fünfzehn Jahre und muss danach erneuert werden. Auch das ist ein Verwaltungsakt ohne Prüfung, gedacht dafür, dass Lichtbild und Daten aktuell bleiben. Die dahinterstehende Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Ausweis, Passbild und alter Führerschein reichen

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz, in vielen Kommunen das Straßenverkehrsamt oder das Bürgeramt. Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und der alte Führerschein.

Person übergibt am Schalter der Fahrerlaubnisbehörde alten Führerschein, Ausweis und Passbild
Ausweis, biometrisches Passbild, alter Führerschein: mehr braucht es nicht. Die Gebühr liegt bei 26,50 Euro.

Die Gebühr liegt bei 26,50 Euro, davon 25,50 Euro für den Umtausch und ein Euro für die Eintragung ins Zentrale Fahrerlaubnisregister. Lassen Sie sich die neue Karte von der Bundesdruckerei direkt nach Hause schicken, kommen rund 6,50 Euro dazu. Manche Behörden bieten den Vorgang inzwischen teilweise online an, die Abholung oder Zustellung des neuen Dokuments erfolgt aber weiterhin gesondert.

Bis die neue Karte bei Ihnen ist, vergehen meist einige Wochen. Holen Sie sie bei der Behörde ab, fahren Sie bis dahin mit dem alten Führerschein weiter. Wählen Sie den Direktversand, befristet die Behörde den alten Führerschein mit einem Aufkleber, und bis zur Zustellung gilt er dann nur noch in Deutschland. Steht in dieser Zeit eine Auslandsreise an, holen Sie die Karte besser selbst ab.

Eine Karteikartenabschrift der früheren Behörde brauchen Sie nur für einen alten Papierführerschein. Die Daten Ihres Kartenführerscheins kann die neue Behörde zentral abrufen, auch wenn Sie inzwischen umgezogen sind.

Wenn die Frist verstreicht

Verpassen Sie den Termin, verlieren Sie nicht die Fahrerlaubnis. Sie fahren dann allerdings mit einem ungültigen Nachweisdokument und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Im Inland droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Klingt harmlos, hat aber Nebenwirkungen. Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument bei einer Kontrolle oder am Mietwagenschalter Fragen aufwerfen, die Sie sich mit einem rechtzeitigen Termin ersparen.

Praktisch relevanter ist die Terminlage. Vor jedem Stichtag steigt der Andrang bei den Behörden, und freie Termine werden knapper. Buchen Sie im November, haben Sie komfortabel Zeit; fangen Sie erst im Januar an, kann es knapp werden.

Der digitale Führerschein kommt vorher

Parallel zum Umtausch läuft die Digitalisierung. Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie ist am 25. November 2025 in Kraft getreten und sieht einen EU-weit einheitlichen digitalen Führerschein bis 2030 vor, gespeichert in der europäischen Identitäts-Wallet.

Smartphone mit digitaler Ausweis-Wallet neben einem Kartenführerschein auf dem Tisch
Der digitale Führerschein soll in Deutschland Ende 2026 verfügbar sein. Eine Pflicht zum Umstieg gibt es nicht, und den Pflichtumtausch ersetzt er nicht.

Deutschland ist schneller. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz für den digitalen Führerschein im Frühjahr 2026 verabschiedet, verfügbar sein soll er bis Ende 2026. Eine Pflicht zum Umstieg gibt es nicht: Möchten Sie die Karte im Geldbeutel behalten, können Sie das tun. Im Ausland gilt die digitale Variante vorerst ohnehin nicht, dort brauchen Sie weiterhin die Karte.

Wichtig für Ihre Planung: Der digitale Führerschein ersetzt den Pflichtumtausch nicht. Er setzt ein gültiges Dokument voraus. Müssen Sie bis Januar tauschen, gilt diese Pflicht unabhängig davon.

Zwanzig Minuten, einmal in fünfzehn Jahren

Der Umtausch kostet einen Behördentermin, ein Passbild und gut 26 Euro. Sehen Sie einmal auf Feld 4a, und Sie wissen in zehn Sekunden, ob Sie in dieser Runde dran sind oder erst in fünf Jahren. Wenn ja, buchen Sie den Termin, solange die Kalender der Behörden noch Luft haben. Danach liegt das Thema für anderthalb Jahrzehnte in der Schublade.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI

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