Zehn Sekunden genügen, um zu prüfen, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: Steht unter 4a ein Datum aus den Jahren 2002 bis 2004, ist das Dokument in dieser Runde dran.

Rund 43 Millionen Führerscheine werden in Deutschland nach und nach ausgetauscht, gestaffelt über mehr als ein Jahrzehnt. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027, und er betrifft eine überschaubare, aber große Gruppe: alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Wer den Führerschein umtauschen muss, findet die entscheidende Angabe in Sekunden, und der Vorgang selbst ist deutlich harmloser als sein Ruf.

Feld 4a auf der Vorderseite

Ziehen Sie den Führerschein heraus und sehen Sie auf die Vorderseite. Unter der Ziffer 4a steht das Ausstellungsdatum. Liegt es im Jahr 2002, 2003 oder 2004, ist Ihr Dokument in dieser Runde dran und muss bis zum 19. Januar 2027 getauscht sein.

Für Papierführerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, gilt eine andere Systematik: Dort richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, und die Fristen für die Jahrgänge bis 1970 sind bereits abgelaufen. Für Kartenführerscheine ab 1999 zählt dagegen ausschließlich das Ausstellungsjahr.

Die Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endete am 19. Januar 2026. Wer damals nicht getauscht hat, sollte das jetzt nachholen und nicht auf den nächsten Termin warten.

Die weiteren Stichtage bis 2033

Der Zeitplan ist bis zum Ende durchgetaktet, und ein Blick darauf spart die Suche im nächsten Jahr. Führerscheine mit Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 sind bis zum 19. Januar 2028 fällig, Ausstellungsjahr 2008 bis 2029, Ausstellungsjahr 2009 bis 2030, Ausstellungsjahr 2010 bis 2031 und Ausstellungsjahr 2011 bis 2032. Dokumente aus 2012 und bis zum 18. Januar 2013 müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht sein, dann ist der Prozess abgeschlossen.

Eine Sonderregel gilt für ältere Fahrerinnen und Fahrer. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Das gilt auch dann, wenn auf der Karte 2002, 2003 oder 2004 steht. Ein 75-Jähriger kann also in dieser Runde betroffen sein, während ein 85-Jähriger noch Jahre Zeit hat.

Hintergrund des ganzen Vorgangs ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie von 2006. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument in allen Mitgliedstaaten, denn derzeit sind europaweit über hundert verschiedene Führerscheinmuster im Umlauf.

Was der Umtausch nicht ist

An dieser Stelle halten sich hartnäckig zwei Gerüchte. Das erste: Beim Umtausch werde die Fahreignung überprüft. Das ist falsch. Der Pflichtumtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang, bei dem das Dokument ersetzt wird. Eine neue theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.

Das zweite betrifft ältere Fahrerinnen und Fahrer besonders: Ein ärztliches Attest, ein Sehtest oder ein Gutachten sind allein wegen des Alters nicht erforderlich. Auch die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht für Deutschland keine verpflichtenden Gesundheitsprüfungen ab 70 vor.

Was sich ändert, ist die Befristung. Der neue Kartenführerschein gilt fünfzehn Jahre und muss danach erneuert werden. Auch das ist ein Verwaltungsakt ohne Prüfung, gedacht dafür, dass Lichtbild und Daten aktuell bleiben. Die dahinterstehende Fahrerlaubnis mit allen eingetragenen Klassen bleibt unbefristet bestehen.

Was Sie mitbringen müssen

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz, in vielen Kommunen das Straßenverkehrsamt oder das Bürgeramt. Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und der alte Führerschein.

Person übergibt am Schalter der Fahrerlaubnisbehörde alten Führerschein, Ausweis und Passbild

Ausweis, biometrisches Passbild, alter Führerschein: mehr braucht es nicht. Die Gebühr liegt bei 25,50 Euro plus Versandpauschale.

Die Gebühr liegt bei 25,50 Euro, dazu kommt üblicherweise ein weiterer Euro für die Versandpauschale. Manche Behörden bieten den Vorgang inzwischen teilweise online an, die Abholung oder Zustellung des neuen Dokuments erfolgt aber weiterhin gesondert.

Ein Sonderfall: Wurde der Führerschein nicht von der heute zuständigen Behörde ausgestellt, weil Sie inzwischen umgezogen sind, kann eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde nötig sein. Die fordern Sie dort telefonisch, schriftlich oder teilweise online an, und das kann einige Wochen dauern. Klären Sie das früh, nicht in der Woche vor dem Stichtag.

Wenn die Frist verstreicht

Wer den Termin verpasst, verliert nicht die Fahrerlaubnis. Sie fahren dann allerdings mit einem ungültigen Nachweisdokument und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Im Inland droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Klingt harmlos, hat aber Nebenwirkungen. Im europäischen Ausland wird ein abgelaufenes Dokument weniger nachsichtig behandelt, und bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall kann die Diskussion unangenehm werden. Auch Mietwagenfirmen akzeptieren abgelaufene Führerscheine in der Regel nicht.

Praktisch relevanter ist die Terminlage. Vor jedem Stichtag steigt der Andrang bei den Behörden spürbar, und in manchen Städten sind Termine Wochen im Voraus vergeben. Wer im November bucht, hat komfortabel Zeit; wer im Januar anfängt, kann es knapp werden lassen.

Der digitale Führerschein kommt vorher

Parallel zum Umtausch läuft die Digitalisierung. Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie ist am 25. November 2025 in Kraft getreten und sieht einen EU-weit einheitlichen digitalen Führerschein bis 2030 vor, gespeichert in der europäischen Identitäts-Wallet.

Smartphone mit digitaler Ausweis-Wallet neben einem Kartenführerschein auf dem Tisch

Der digitale Führerschein soll in Deutschland Ende 2026 verfügbar sein. Eine Pflicht zum Umstieg gibt es nicht, und den Pflichtumtausch ersetzt er nicht.

Deutschland ist schneller. Die Bundesregierung hat das Gesetz für den digitalen Führerschein beschlossen, verfügbar sein soll er bereits Ende 2026. Eine Pflicht zum Umstieg gibt es nicht: Wer die Karte im Geldbeutel behalten möchte, kann das tun, und außerhalb der EU wird die digitale Variante ohnehin nicht überall anerkannt.

Wichtig für Ihre Planung: Der digitale Führerschein ersetzt den Pflichtumtausch nicht. Er setzt ein gültiges Dokument voraus, und wer bis Januar tauschen muss, muss das unabhängig davon tun.

Zwanzig Minuten, einmal in fünfzehn Jahren

Der Umtausch kostet einen Behördentermin, ein Passbild und gut 26 Euro. Sehen Sie einmal auf Feld 4a, und Sie wissen in zehn Sekunden, ob Sie in dieser Runde dran sind oder erst in fünf Jahren. Wenn ja, buchen Sie den Termin, solange die Kalender der Behörden noch Luft haben. Danach liegt das Thema für anderthalb Jahrzehnte in der Schublade.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI