Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Der Unterschied entscheidet häufiger über die Förderfähigkeit, als die meisten vermuten, wenn sie die E-Auto-Förderung beantragen.

Nach dem abrupten Ende der alten Umweltprämie Ende 2023 hat der Bund im Januar 2026 eine neue Kaufprämie beschlossen, und diesmal ist sie anders zugeschnitten. Sie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und ist an das Haushaltseinkommen gekoppelt. Wer die E-Auto-Förderung beantragen will, muss deshalb nicht nur wissen, welches Fahrzeug förderfähig ist, sondern auch, wo seine eigene Einkommensgrenze liegt. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro bereit, nach Schätzung des Bundesumweltministeriums genug für etwa 800.000 Fahrzeuge.

Wer überhaupt antragsberechtigt ist

Die Prämie gilt nur für Privatpersonen. Gewerbliche Käufer, Selbstständige mit Firmenwagen und Unternehmen sind ausgenommen, für sie greifen andere steuerliche Regelungen.

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für Familien verschiebt sie sich um 5.000 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder, also auf höchstens 90.000 Euro. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, und das liegt in der Regel deutlich darunter.

Genau dieser Unterschied führt zu Missverständnissen. Ein Paar mit zusammen 105.000 Euro Bruttoeinkommen kann nach Abzügen durchaus unter der Grenze liegen. Wer sich unsicher ist, sollte nicht schätzen, sondern in die Zeile des letzten Steuerbescheids sehen, bevor er das Vorhaben abschreibt.

Was gezahlt wird

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Brennstoffzellenfahrzeuge werden nach denselben Sätzen behandelt. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender liegt der Basisbetrag bei 1.500 Euro, allerdings mit zusätzlichen Bedingungen an den CO2-Ausstoß oder die elektrische Reichweite.

Dazu kommt ein Kinderbonus von 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder, also maximal 1.000 Euro zusätzlich. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommensstufe und Familiengröße bewegt sich die Gesamtsumme zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Eine Preisgrenze für das Fahrzeug gibt es nicht, anders als bei der früheren Umweltprämie.

Gefördert werden Kauf und Leasing gleichermaßen, solange es sich um einen erstmals im Inland zugelassenen Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 handelt. Dazu zählen Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Gebrauchte Elektroautos sind nicht förderfähig; ob sich das ändert, will das Ministerium frühestens 2027 prüfen.

Der Antrag kommt nach der Zulassung

Die Reihenfolge unterscheidet sich von den meisten anderen Förderprogrammen und ist deshalb erwähnenswert. Sie kaufen oder leasen zuerst, melden das Fahrzeug an und stellen danach den Antrag. Es gibt kein Verfahren vor Vorhabenbeginn.

Person stellt am Laptop den Antrag auf E-Auto-Förderung, Fahrzeugschein und Kaufvertrag liegen daneben

Erst zulassen, dann beantragen: Die Reihenfolge unterscheidet sich von den meisten Förderprogrammen. Rückwirkende Anträge sind möglich.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Das Antragsportal ging am 19. Mai 2026 an den Start, betrieben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Förderzentrale Deutschland. Anträge sind rückwirkend möglich, entscheidend ist das Datum der Neuzulassung.

Für den Antrag brauchen Sie ein BundID-Konto, den Kauf- oder Leasingvertrag, den Fahrzeugschein und Ihre Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Nach der Prüfung überweist das BAFA den Betrag direkt auf Ihr Konto.

Drei Jahre halten, sonst kommt das Geld zurück

Die Bedingung, die am ehesten übersehen wird: Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre im Besitz der antragstellenden Person bleiben. Wer früher verkauft, riskiert die Rückforderung der Prämie.

Beim Leasing gilt eine entsprechende Mindestlaufzeit. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, ob die vereinbarte Laufzeit die Anforderung erfüllt, und lassen Sie sich das vom Händler bestätigen. Ein Vierundzwanzig-Monats-Vertrag ist günstig in der Rate und ungünstig für die Förderung.

Diese Haltefrist ist auch ein Argument gegen den schnellen Abschluss. Wer ohnehin unsicher ist, ob das Fahrzeug zur Lebenssituation passt, sollte das vor dem Antrag klären und nicht danach.

Was die Prämie nicht ist

Die Förderung senkt den Anschaffungspreis, nicht die Betriebskosten. Für die Gesamtrechnung sind zwei weitere Punkte oft wichtiger. Erstens die Kfz-Steuer: Die Befreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde bis zum 31. Dezember 2035 verlängert, was über die Haltedauer mehrere hundert bis über tausend Euro ausmacht.

Elektroauto lädt an einer Wallbox im Carport, Zählerschrank an der Wand im Hintergrund

Die Prämie senkt den Anschaffungspreis einmalig. Der Unterschied zwischen Heimladen und öffentlichem Schnellladen wirkt über die gesamte Haltedauer.

Zweitens der Strompreis am Ladeort. Wer zu Hause an der eigenen Wallbox lädt, fährt mit deutlich niedrigeren Kosten je hundert Kilometer als jemand, der überwiegend auf öffentliche Schnellladepunkte angewiesen ist. Diese Differenz ist über drei Jahre größer als jeder Kinderbonus.

Achten Sie außerdem darauf, dass Herstellerrabatte und die staatliche Prämie parallel laufen. Mehrere Marken haben eigene Aktionen gestartet, und in der Preisverhandlung sollte die Prämie nicht als Rabatt des Händlers ausgegeben werden. Sie steht Ihnen ohnehin zu.

Was noch offen ist

Zwei Punkte sind angekündigt, aber noch nicht abschließend geregelt. Für Plug-in-Hybride und Range Extender sollen sich die Emissionsbedingungen zum 1. Juli 2027 nochmals ändern. Wer ein solches Fahrzeug plant, sollte die Bedingungen vor der Bestellung prüfen.

Und der Produktionsstandort spielt bislang keine Rolle für die Förderfähigkeit. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass später Präferenzregelungen für in der EU gefertigte Fahrzeuge folgen. Für laufende Anträge ändert das nichts.

Der dritte offene Punkt ist das Budget selbst. Drei Milliarden Euro sind eine große Summe, aber sie ist endlich, und die Förderung läuft nach jetziger Planung bis 2029 oder bis das Geld aufgebraucht ist. Wer ein Fahrzeug ohnehin plant, hat also einen Grund, nicht zu lange zu warten.

Eine halbe Stunde am Schreibtisch

Steuerbescheid heraussuchen, Einkommen prüfen, BundID einrichten, Unterlagen zusammenstellen: Das ist der gesamte Aufwand für einen vierstelligen Betrag. Der Antrag selbst läuft digital und ohne Gutachter, ohne Fachunternehmererklärung und ohne Fristendruck vor dem Kauf. Verglichen mit anderen Förderverfahren ist das ein bemerkenswert schlanker Weg, und er steht rückwirkend auch denen offen, die im Frühjahr schon zugelassen haben.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI