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Auto warm laufen lassen bringt wenig und kann Bußgeld kosten

6 Minuten Lesezeit
Bereiftes Auto läuft am Straßenrand vor Reihenhäusern warm, aus dem Auspuff steigt Dampf in die Morgenluft

Der Dampf am Auspuff sieht nach warmem Motor aus, doch wer das Auto im Stand warm laufen lässt, hält das Öl noch lange kalt. Kratzen Sie lieber zuerst und fahren Sie dann zurückhaltend los.

Das Auto warm laufen lassen, während Sie die Scheiben kratzen, wirkt an einem frostigen Morgen wie eine gute Idee. Der Motor brummt, und bis die Scheiben frei sind, soll es drinnen warm sein. Leider geht die Rechnung nicht auf. Im Stand wird der Motor nur langsam warm und verschleißt in dieser Zeit stärker. Auf der Straße ist das Laufenlassen außerdem verboten. Mit einer anderen Reihenfolge sparen Sie sich den Ärger und schonen den Motor.

Auto warm laufen lassen ist auf der Straße verboten

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist an dieser Stelle eindeutig. Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen sind verboten, und ausdrücklich verboten ist es, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen (Quelle: § 30 Abs. 1 StVO). Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, während Sie Eis kratzen, fällt genau darunter.

Die Regel gilt im öffentlichen Straßenverkehr, also auch am Straßenrand vor Ihrem Haus. Auf privatem Grund, der nicht für die Allgemeinheit offen ist, etwa in Ihrer eigenen Einfahrt, greift die Straßenverkehrs-Ordnung nicht. Eine private Fläche, die erkennbar für jedermann zur Benutzung offen ist, zählt dagegen zum öffentlichen Verkehrsraum (Quelle: BGH, Az. 4 StR 527/12). Dort kann das Laufenlassen trotzdem Folgen haben. In einer privaten Tiefgarage ließ ein Stellplatzmieter seinen Motor nach eigenen Angaben bis zu zwei Minuten warmlaufen. Auf die Klage eines anderen Nutzers hat ihm das Landgericht Berlin untersagt, den Motor dort länger als 90 Sekunden warmlaufen zu lassen (Urteil vom 23.08.2022, Az. 67 S 44/22, Quelle: ADAC). Das ist ein Zivilverfahren unter Nutzern der Tiefgarage und hat mit dem Bußgeld auf der Straße nichts zu tun.

Bei Elektroautos stellt sich die Frage gar nicht. Ein Elektromotor dreht sich erst, wenn das Auto losfährt, im Stand läuft er nicht (Quelle: ADAC).

Fürs Warmlaufenlassen im Stand sieht der Bußgeldkatalog 80 Euro vor

Ein Verstoß gegen das Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 25 StVO). Der Bußgeldkatalog sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen einen Regelsatz von 80 Euro vor (Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung, Nr. 117). Dazu kommen Gebühren und Auslagen. Einen Punkt in Flensburg gibt es dafür nicht, der Tatbestand steht nicht in der Liste der Verstöße mit Punkten (Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13).

Wichtig

Lassen Sie das Auto mit laufendem Motor nie allein, auch nicht für einen kurzen Gang zurück ins Haus. Kraftfahrzeuge müssen beim Verlassen gegen unbefugte Benutzung gesichert sein (§ 14 Abs. 2 StVO). Mit laufendem Motor ist das nicht der Fall.

Ein laufender Motor am frühen Morgen fällt auch den Nachbarn auf (Quelle: GTÜ). Der bessere Grund, den Motor auszulassen, steckt aber im Auto selbst.

Im Stand wird der Motor langsamer warm als beim Fahren

Im Stand wird das Auto kaum warm. In Tests bei minus 10 Grad Außentemperatur hatte das Motoröl nach vier Minuten Warmlaufen erst minus 7 Grad erreicht, und die Heizung lieferte etwa 13 Grad warme Luft. Verbrannt wurden dabei schon rund 0,1 Liter Kraftstoff (Quelle: ADAC).

Die Warmlaufphase ist für den Motor besonders schädlich (Quelle: ADAC). Das Öl schützt Lager und Kolben erst bei 80 bis 120 Grad richtig gegen Reibung, und bei niedrigen Drehzahlen arbeitet auch die Ölpumpe nicht mit voller Leistung (Quelle: GTÜ). Je länger diese Phase dauert, desto länger läuft der Motor mit erhöhtem Verschleiß, und im Stand dauert sie besonders lange (Quelle: ADAC). Deshalb ist es besser, gleich nach dem Start loszufahren (Quelle: GTÜ).

Erst die Scheiben freikratzen, dann losfahren

Besser ist die umgekehrte Reihenfolge. Befreien Sie zuerst alle Scheiben von Eis und Schnee. Erst dann steigen Sie ein und starten den Motor. Fahren Sie direkt danach zurückhaltend los. Bis das Öl seine Betriebstemperatur erreicht hat, verlangen Sie dem Motor keine Volllast ab (Quelle: GTÜ).

Eiskratzer auf einer vereisten Frontscheibe mit freigekratztem Streifen in der tiefen Morgensonne
Erst die Scheiben, dann der Motor. So wird das Auto während der Fahrt warm, und der Motor hat seine kalte Phase schneller hinter sich.
  1. Scheiben freimachen Kratzen Sie alle Scheiben vollständig frei und fegen Sie Schnee vom Dach.
  2. Einsteigen und starten Starten Sie den Motor erst, wenn Sie fahrbereit im Auto sitzen.
  3. Lüftung einstellen Stellen Sie die Heizung auf warm und richten Sie die Luft auf die Frontscheibe.
  4. Zurückhaltend losfahren Fahren Sie gleich los und verlangen Sie dem kalten Motor keine Volllast ab.

Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe reicht dabei nicht. Als Fahrer müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, und ein Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro kosten (§ 23 Abs. 1 StVO, Bußgeldkatalog Nr. 107.1). Beschlägt die Scheibe von innen, hilft ein Trockentuch im Auto (Quelle: ADAC). Startet der Motor nach einer eisigen Nacht schlecht, kann die Batterie schuld sein. Sie führt im Winter die Pannenstatistik der ADAC Straßenwacht an (Quelle: ADAC). Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Starthilfe für die Autobatterie.

Standheizung und Vorklimatisierung sind in der Regel erlaubt

Möchten Sie in ein warmes Auto steigen, ist eine Standheizung der erlaubte Weg. Sie lässt sich per Fernbedienung oder Zeitschaltung starten, und Sie steigen in ein vorgewärmtes, enteistes Auto. Erlaubt ist das fast überall, außer an Tankstellen und anderen Orten mit brandgefährlichen Stoffen. In Garagen und Parkhäusern kann es untersagt sein. In geschlossenen Räumen sollte eine mit Kraftstoff betriebene Standheizung nicht laufen, denn sie verbraucht Sauerstoff, und ihre Abgase belasten die Luft. Elektrische Standheizungen dürfen dort verwendet werden (Quelle: ADAC).

Nahezu alle Elektroautos haben eine Standheizung serienmäßig, die sich programmieren oder per App starten lässt. Hängt das Auto dabei am Ladekabel, kommt der Strom fürs Vorheizen aus dem Netz und kostet keine Reichweite (Quelle: ADAC). Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Reichweite des E-Autos im Winter.

Ohne Standheizung hilft eine Frostschutzfolie, die über die Frontscheibe gelegt und fixiert wird. Seiten- und Heckscheiben müssen Sie dann trotzdem freikratzen (Quelle: ADAC).

Ein paar Minuten früher aufstehen reicht

Das warme Auto vom Laufenlassen ist ohnehin ein Versprechen, das der Motor im Stand kaum hält. Planen Sie an frostigen Morgen fünf Minuten mehr ein und kratzen Sie in Ruhe. Danach fahren Sie gemächlich los. Die Heizung wird warm, sobald das Kühlwasser wärmer wird. Bis das Motoröl seine optimale Schmierfähigkeit erreicht, können bei zurückhaltender Fahrweise allerdings 20 Minuten oder mehr vergehen (Quelle: GTÜ). Wenn das Auto über längere Zeit steht, lohnt sich auch ein Blick in unseren Beitrag zu Standschäden am Auto.

Darf ich das Auto im Winter warm laufen lassen?

Im öffentlichen Straßenverkehr nein. § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung verbietet es, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, und das gilt auch beim Eiskratzen.

Wie hoch ist die Strafe fürs Warmlaufenlassen?

Der Bußgeldkatalog sieht einen Regelsatz von 80 Euro vor, dazu kommen Gebühren. Einen Punkt in Flensburg gibt es dafür nicht.

Schadet Warmlaufen im Stand dem Motor?

Es belastet ihn. Im Stand wird der Motor nur langsam warm, und solange das Öl kalt ist, ist die Reibung höher. Besser ist es, gleich nach dem Start ruhig loszufahren.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI

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